RA Dr. Michael Koch, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
Virtuelle Veranstaltung
Aktuelle Rechtsfragen zur Anreiz- und Netzentgeltregulierung
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
- Stellen Sie sich auf die neuen gesetzlichen Vorgaben in der 3. Regulierungsperiode ein!
- Lösen Sie Ihre Anwendungsfragen im Diskurs mit Bundesnetzagentur und Branchenexperten!
- Seien Sie optimal vorbereitet auf zukünftige Entwicklungen!
Themen
• Vorgaben des EU-Winterpakets
• Novellierung der ARegV
• Herausforderungen der 3. Regulierungsperiode
• Gerichtliche Überprüfbarkeit des Regulierungsermessens
• Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde: Ein Zwiegespräch
Hintergrund | Ziel
Mittlerweile befinden sich die Netzbetreiber in der dritten Regulierungsperiode der Anreizregulierung. Noch immer sind nicht alle Fragen bei der Anwendung der ARegV geklärt. Immer wieder müssen sich die Unternehmen nicht nur mit der ökonomischen Bewertung, sondern auch mit rechtlichen Fragen hinsichtlich der regulatorischen Vorgaben beschäftigen: Welche Auswirkungen hat die letzte Novellierung der gesetzlichen Vorgaben? Welche europäischen Vorgaben sind einzuhalten? Welche Gerichte haben worüber entschieden? Wann ist die Einlegung einer Beschwerde angezeigt? Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Rechtsfragen nicht abnehmen und allein das langjährige Bestehen der Anreizregulierung kein Garant für mehr Rechtssicherheit ist.
Die Veranstaltung bietet einen Überblick über die gegenwärtigen Entwicklungen des Rechtsrahmens, der Rechtsauslegung und der aktuellen Rechtsprechung. Sie erhalten die Gelegenheit, Fragen zu stellen, die Diskussion mitzugestalten und sich bei einem Zwiegespräch mit der Regulierungsbehörde aktiv einzubringen.
Sie treffen auf der Veranstaltung:
Fach- und Führungskräfte aus der Energiewirtschaft, die in den Bereichen
- Energierecht
- Regulierungsmanagement
- Vertrieb
- Handel
- Netz
tätig sind. Auch Energierechtskanzleien nutzen die jährlich stattfindende Tagung, um sich auf den neuesten Stand im im Regulierungsrecht zu bringen.