Moderation
Carsten Wesche, Rechtsanwalt, Fachgebietsleiter,
BDEW Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e.V., Berlin
Informationstag
Löschwasservorhaltung - Rechtsgrundlagen, Kostenkalkulation und Netztechnik
Hintergrund
Der vorbeugende und abwehrende Brandschutz zählt zu den wichtigsten Pflichtaufgaben der Kommunen. Er ist daher in allen landesgesetzlichen Regelungen zum Brand und Feuerschutz fest verankert. Die öffentliche Trinkwasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge wird von dieser gesetzlichen Aufgabenzuweisung nicht berührt, sondern ist von der Löschwasservorhaltung strikt zu trennen. Die Wasserversorgungsunternehmen (WVU) sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, die erforderliche Löschwasservorhaltung über das öffentliche Netz sicherzustellen. Die erforderlichen Löschwassermengen werden trotzdem regelmäßig von den WVU aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetz vorgehalten – unter Verweis auf das DVGW-Arbeitsblatt W 405 (Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung). Doch welche Rechten, Pflichten und Risiken ergeben sich daraus für die Versorger?
Ziel
Durch den Informationstag lernen Sie
- die Rechtsgrundlagen inkl. Landesrecht
- die Unterschiede zwischen Grund- und Objektschutz
- haftungs- und versicherungsrechtliche Praxisaspekte
- vertragliche Gestaltungsoptionen
- die Kalkulation der Löschwasserkosten
- technische Gesichtspunkte inkl. W 405
- Verhandlungsstrategien gegenüber der Kommune
Teilnehmer
• Geschäftsführer und Werkleiter
• Abteilungsleiter Recht, Abrechnung und Netz
• Mitarbeiter der Bereiche Recht, Abrechnung und Netz
• Kämmerer und kommunale Entscheidungsträger
• Leiter örtlichen Feuerwehren/ Brandschutzbeauftragte