Begrüßung und Einführung
- Überblick über die verschiedenen Verträge
- Wer macht was mit wem bei Netznutzung und Messung?
- Messstellenverträge, Messstellenbetreibervertrag, Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag
Geertje Stolzenburg, BDEW e.V., Berlin
Mit der Festlegung zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom vom 21. Dezember 2020 hat die BNetzA auch Änderungen am Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag vorgenommen. Die Anpassungen sind bis zum 1. April 2022 umzusetzen. Darüber hinaus enthält die Festlegung Vorgaben zur ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung, die ab dem 1. Juni 2021 auf Verlangen eines Betreibers von Ladepunkten für Elektromobile umzusetzen ist. Bis zum 31. Dezember.2021 haben die Netzbetreiber Vorschläge zur standardisierten prozessualen und vertraglichen Umsetzung der Mobilitätsvorgaben vorzulegen. Derzeit werden außerdem die Messverträge vom BDEW überarbeitet.
Auf der Veranstaltung werden die Neuerungen bei den Verträgen von der BNetzA und weiteren Experten vorgestellt. Darüber hinaus erhalten Sie einen Einblick in die neuen Regelungen zur Elektromobilität.
Experten aus den Fachbereichen:
Kaiserleistraße 8A
63067 Offenbach am Main
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