• Bilanzierung – Anforderungen, Abgrenzungund Zuordnungen
• Das Bilanzie rungsmodell – Dat enerfassung,Bilanzierungssystem, Anwendung,Datenaustausch
• Praxisbeispiele
Seminar
Stromkennzeichnung
5 gute Gründe, dieses Seminar zu besuchen
- Sie profitieren vom Referenten, der an der Erarbeitung und Aktualisierung des Leitfadens beteiligt war
- Sie beherrschen anschließend die Zielsetzung und Anforderungen der Stromkennzeichnung
- Sie lernen das Bilanzsystem des Leitfaden Stromkennzeichnung kennen
- Sie können den Leitfaden zur Stromkennzeichnung sicher anwenden
- Sie erhalten ausführliche Beispiele aus der Praxis
Ziel | Inhalte
Laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind alle Stromlieferanten verpflichtet, auf ihren Rechnungen und Werbematerialien sowie im Internet Auskunft darüber zu geben, aus welchen Energieträgern der von ihnen vertriebene Strom erzeugt wurde und welche Auswirkungen damit verbunden sind. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das EnWG machen Vorgaben, die in der Stromkennzeichnung berücksichtigt werden müssen.
Das Seminar informiert Sie über die gesetzlichen Vorgaben und stellt dabei praktische Fragen in den Mittelpunkt. Grundlage der eintägigen Veranstaltung ist der „Leitfaden Stromkennzeichnung“. Dieser wurde 2005 erstellt und zuletzt in 2018 angepasst, um Energieversorgern bei der Umsetzung der stellenweise interpretationsbedürftigen Gesetzesvorschriften eine detaillierte Empfehlung an die Hand zu geben. Der Leitfaden ist aus der Zusammenarbeit des BDEW, seinen Mitgliedsunternehmen und den Verbänden VKU, VRE, HEA und AGFW entstanden. Er ist eine praktische Hilfe, die zur einheitlichen Anwendung der gesetzlichen Vorgaben zur Stromkennzeichnung beiträgt.
Das Seminar stellt den „Leitfaden Stromkennzeichnung“ und das Berechnungstool des BDEW ausführlich vor und zeigt Beispiele aus der Praxis. Darüber hinaus bietet es Ihnen die Möglichkeit, Detailfragen zu klären und in der Gruppe Erfahrungen auszutauschen.
Zielgruppe
Verantwortliche für Beschaffung, Vertrieb und Portfolio-Management, insbesondere alle MitarbeiterInnen, die sich mit der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Stromkennzeichnung befassen: Beschäftigte aus Elektrizitäts-Versorgungsunternehmen aller Wertschöpfungsstufen. Neben dem Vertrieb sind auch die Bereiche Erzeugung und Handel sowie Contractoren im Rahmen der Stromkennzeichnung zur Erhebung der dafür notwendigen Daten und ihrer Weitergabe gesetzlich verpflichtet.