Begrüßung und organisatorische Hinweise
RA Dr. Michael Koch/Jan Kiskemper, BDEW Bundesverband der Energie -und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
Virtuelle Veranstaltung
Vereinfachtes Verfahren der 4. Regulierungsperiode Gas
Thema
Gasverteilnetzbetreiber, an deren Netz weniger als 15.000 Kunden angeschlossen sind, können gemäß § 24 ARegV das vereinfachte Verfahren der Anreizregulierung wählen. Der regulatorische Aufwand ist für kleinere Netzbetreiber gegenüber dem regulären Verfahren spürbar geringer.
Die Teilnahme am vereinfachten Verfahren in der 4. Regulierungsperiode muss bis zum 31. März 2021 (Strom: 31. März 2022) bei der zuständigen Regulierungsbehörde beantragt werden. Nach der Entscheidung der Regulierungsbehörde innerhalb von vier Wochen sind die Netzbetreiber für die Dauer der Regulierungsperiode hieran gebunden (Gas: 2023 – 2027). Die BNetzA hat vor kurzem den für das vereinfachte Verfahren maßgeblichen Effizienzwert für Gasnetzbetreiber veröffentlicht. Dieser liegt in der 4. Regulierungsperiode bei 92,55 % (ggü. 93,46 % in der 3. Regulierungsperiode).
Der Informationstag hilft den Teilnehmern, die Vor- und Nachteile des vereinfachten Verfahrens abzuwägen und ihre Entscheidung vorzubereiten.
Zielgruppe
Experten aus den Fachbereichen:
› Regulierung
› Netzwirtschaft
› Energierecht
Gute Gründe für Ihre Teilnahme
› Sie erwerben Wissen, um die richtige Entscheidung zu treffen!
› Sie erhalten rechtliche Tipps rund um Antragstellung und Antragsfristen!
› Stellen Sie Ihre Fragen und profitieren Sie vom Austausch mit Referenten und Kollegen!