Hygienekonzept unserer Präsenzveranstaltungen
Bei der Durchführung unserer Präsenzveranstaltungen vor Ort richten wir uns streng nach den Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen, Teilnehmer*innen und Partner ist uns sehr wichtig, daher haben wir ein umfassendes Hygienekonzept erarbeitet, welches wir Ihnen hier vorstellen.
Sämtliche Verhaltensregeln, wie man sich z.B. im Raum und während der Kaffee- und Mittagspausen verhält, werden vor Ort zusätzlich erläutert. (Abstand halten, keine Hände schütteln, Hygienemaßnahmen etc.)
Natürlich versteht sich das nur als Mindestanforderung, in Ergänzung zu den Regeln, Vorschriften und Empfehlungen des jeweiligen Bundeslandes.
Die häufigste Frage die uns erreicht wollen wir an dieser Stelle gleich aufklären:
Innerhalb der Präsenzveranstaltung ist das tragen eines Mund-Nasen-Schutz nicht notwendig, da wir den Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Teilnehmern einhalten. Dennoch sollten Sie einen Mund-Nasen-Schutz jederzeit bei der Veranstaltung mit sich führen. (z.B. bei Pausen, Aufenthalt im Hotel, Toiletten, etc.)
Grundsätzlich müssen folgende Personen der Präsenzveranstaltung fernbleiben:
- Personen, die 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn Kontakt zu Corona-Patienten hatten
- Personen, die sich innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung in einem von der Bundesregierung festgelegten ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, werden aufgefordert, einen aktuellen negativen Corono-Test vorzulegen.
- Personen, bei denen respiratorische oder sonstige Symptome vorliegen, die im Zusammenhang mit der Corona-Erkrankung bekannt sind (www.rki.de/covid-19-steckbrief)